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AGB
carat Immobilien GmbH

MEENA ASADI ∙ INHABERIN

Jedes Angebot erfolgt freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf / -vermietung vorbehalten. 

1. Weitergabeverbot 
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der Carat Immobilien GmbH sind nur für den Kunden bestimmt. Diesem ist es untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne Zustimmung der Carat Immobilien GmbH, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließen ein Dritter oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, der Carat Immobilien GmbH die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten. 

2. Doppeltätigkeit 
Carat Immobilien GmbH darf sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden. 

3. Eigentümerangaben 
Carat Immobilien GmbH weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer/Vermieter bzw. von einem Dritten stammen und von ihr, dem Makler, weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft worden sind. 

4. Datenschutz 
Alle personen- und objektbezogenen Daten werden ausschließlich nur für die Bearbeitung des Auftrags von Carat Immobilien GmbH verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Nehmen Sie Kontakt mit unserem Büro auf, um Zugriffsrecht auf Ihre von uns gespeicherten Kontaktdaten zu erhalten und diese sofern notwendig korrigieren bzw. auf Wunsch löschen zu lassen. 

5. Provisionsanspruch bei Verkauf 
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Vertrages ist, wenn nichts anderes vereinbart, die ortsübliche Provision fällig. 

6. Provisionssätze 
Sofern im Angebot nicht anders vermerkt oder ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten bei erfolgreicher Inanspruchnahme der Maklerdienste der CARAT Immobilien GmbH, nachstehend Auftragnehmer genannt, bei An- und Verkauf von Immobilien, Beteiligungen, Unternehmen und ähnlichen Geschäften folgende von dem Vertragspartner, nachstehend  

„Auftraggeber“ genannt, zu tragende folgende Provisionssätze als vereinbart:  

  • 5,80 % inkl. USt. der Kaufsumme bei Objekten bis zu € 10 Mio. bei Zustandekommen eines notariellen Kaufvertrages.  

  • 4,64 % inkl. USt. der Kaufsumme bei Objekten von € 10 Mio. bis zu € 20 Mio. bei Zustandekommen eines notariellen Kaufvertrages  

  • 3,48 % inkl. USt. der Kaufsumme bei Objekten ab € 20 Mio. bei Zustandekommen eines notariellen Kaufvertrages.  

  • 3,48 % inkl. USt. der 10-fachen durchschnittlichen Jahresmiete bei Zustandekommen eines Pacht- oder Managementvertrages.  

  • 3,48 Nettomonatsmieten inkl. USt. (bzw. des Vertragswertes) bei Zustandekommen eines gewerblichen Mietvertrages.  

  • 2,32 Nettomonatsmieten inkl. USt. (bzw. des Vertragswertes) bei Zustandekommen eines Wohnraum- Mietvertrages.  


Alle Provisionssätze verstehen sich inkl. der aktuellen gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kaufsumme ist die Summe aller Gegenleistungen zzgl. übernommener Verbindlichkeiten. Bei Rentenleistungen gilt der Barwert als Kaufsumme vereinbart. 

 

7. Haftungsbegrenzung 
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften weder wir noch unsere Erfüllungsgehilfen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus Garantie bleibt hiervon unberührt. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden 
oder bei Verlust des Lebens des Kunden. 

 

8. Versicherung 
Es besteht Versicherungsschutz durch eine übliche Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht-Versicherung. 

 

9. Gerichtsstand 
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche als Gerichtsstand der Firmensitz der Carat Immobilien GmbH vereinbart. 

 

10. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG 
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa/odr. Wir erklären, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit sind.“ 

 

11. Salvatorische Klausel 
Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein sollten oder dies im Nachhinein werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, es sei denn, durch den Wegfall einzelner Klauseln würde eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. 

 

12. Informationspficht bei Vorkenntnis 
Ist dem Auftraggeber die vom Auftragnehmer nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines notariellen Hauptvertrages bereits bekannt, ist dies dem Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen. Andererseits gilt die Vertragsgelegenheit als nachgewiesen. 

 

13. Vollmachterteilung  
Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer auch nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages Vollmacht zur Einsichtnahme in den Vertrag, in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten.  

14. Ersatz- und Folgegeschäfte  
Eine Provisionspflicht des Auftraggebers gemäß den vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Folge- und/oder Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Auftragnehmer entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Auftragnehmer nachgewiesenen Hauptvertragspartner innerhalb von zwei Jahren ab Nachweis eine andere und/oder eine weitere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft, mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne, der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss. 

 

15. Gerichtsstand  
Sind Auftraggeber und Auftragnehmer Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche der Firmensitz des Auftragnehmers vereinbart. Es gilt die Anwendung deutschen Rechts. 

 

carat Immobilien GmbH 
Geschäftsführerin: Meena Asadi 

 

Südliche Münchner Straße 60, 82031 Grünwald 
Telefon +49(89)6200936-28 
www.carat.immo 

 

Registergericht München HRB 259194 
Steuernummer 143/123/32109 
UID-Nr.: DE334148260 

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